Das heiß umstrittene Urteil stammt von Gottfried Küssel!

Vorige Woche bekam unsere Redaktion ein ausgeschwärzes Urteil in Bezug auf Genesene in die Hände, und die Information ging viral!
(Bombe! „Genesene“ betrifft kein Covid-19-Maßnahmengesetz!)

Viele Anfragen per Mail und Telefon erreichten die Redaktion, aber unser Informant gab die ursprüngliche Quelle nicht Preis, sodass auch wir keine weiteren Informationen vorliegen hatten.
Nun wurde das gesamte Urteil auf corona-querfront.com veröffentlicht!

Aber der eigentliche Knaller ist folgende Ankündigung

ready to rumble?!
DONNER v/s KÜSSEL

KONFRONTATION EINMAL ANDERS

Ringrichter:
MANUEL C. MITTAS

SAMSTAG 12.2.2022 21:00 UHR


LINK zur Ankündigung auf YouTube

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Text zum Urteil, veröffentlicht auf Corona-querfront.com

Verwaltungsgericht bestätigt, wer Antikörper hat oder genesen ist, für den ist die Pandemie zu Ende! 

Das vollständige Urteil

Die Maßnahmenbeschwerde

Eine Maßnahmenbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Sie muss beim zuständigen Landesverwaltungsgericht eingebracht werden.

Antikörperpositiv?

Dann gelten die Verordnungen im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 bzw. Covid-19 für Sie nicht!

„Da Verordnungen im Stufenbau der Rechtsordnung unterhalb der formellen Gesetze stehen, dürfen sie das Gesetz nur präzisieren, nicht aber verändern.“

COVID-19-Maßnahmengesetz i.d.gF.
Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
§ 1.
(1) Dieses Bundesgesetz ermächtigt zur Regelung des Betretens und des Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, zur Regelung des Benutzens von Verkehrsmitteln sowie zu Ausgangsregelungen als gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 4. COVID-19-SchuMaV)

Ausnahmen
§17.
(12) Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten gleichzuhalten.

1. Das Bundesgesetz ermächtigt den Gesundheitsminister zum Erlassen von Verordnungen ausnahmslos zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.

2. Der Gesundheitsminister definiert in seiner Verordnung eindeutig, dass ein Nachweis von Antikörper 6 Monate ab Ausstellung gültig ist.

3. Somit tritt in diesem Moment § 1 des Covid-19-Maßnahmengesetzes in Kraft, dass Verordnungen nur zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erlassen werden dürfen.

Daraus folgt: Personen, die aufgrund des entsprechenden Vorhandenseins neutralisierender Antikörper Covid-19 nicht verbreiten können, sind daher von den entsprechenden Verordnungen des Gesundheitsministers ausdrücklich ausgenommen.

Das Legaliätsprinzip!

Bestehen Sie im Amtsverkehr auf Bescheide

Das Legalitätsprinzip

Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 18.

(1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

Diese Bestimmung der österreichischen Bundesverfassung ist für den Normunterworfenen, also für den Bürger von größter Bedeutung, regelt sie doch was die Behörde darf und was nicht.

Wir die Bürger dürfen in diesem Land Alles tun was nicht ausdrücklich verboten ist.

Die Verwaltung, also die Behörde hingegen darf nur tun wozu sie ausdrücklich vom Gesetz ermächtigt ist. Es ist ihr nicht gestattet Gesetzeslücken eigenmächtig zus chließen. Was nicht niedergeschrieben ist hat sie nicht zu machen!

Allerdings: Jede Verwaltungsbehörde kann auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen jedoch bedarf es dafür ausdrücklich einerVerordnungsermächtigung, also eines Gesetzes in dem diese Ermächtigung niedergeschrieben steht.

Also zum Beispiel: Im Gesetz XXX steht, nähere Regelungen sind vom zuständigem Minister durch Verordnung zu treffen. Darüber hinaus hat die Behörde mit dem Bürger nicht mit netten Briefen oder Emails zu kommunizieren sondern Bescheide zu erlassen.

Jedes Begehr, jede Handlung, jede Anordnung, und jede Verhängung einer Strafe hat in Form eines Bescheides zu erfolgen. Dies ist wichtig, denn nur gegen einen Bescheid kann man sich rechtlich zur Wehr setzen.

Jeder Bescheid muss zwingend eine Rechtsbelehrung enthalten, in der steht, welches Rechtsmittel man gegen diesen Bescheid hat und innerhalb welcher Frist man es ergreifen kann.

ALSO BESTEHEN SIE AUF EINEN BESCHEID!

WICHTIG: wenn Sie durch die Behörde aufgefordert werde etwas zu tun oder zu unterlassen bestehen Sie auf Ausstellung eines Bescheides.

Mag.iur.Lucas Tuma

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